Brandenburg bleibt das einzige Bundesland ohne Opferbeauftragten!
Die Linke hatte in die Landtagssitzung einen Antrag zur Schaffung einer oder eines Opferbeauftragten im Land Brandenburg eingebracht. Hintergrund waren Berichte darüber, dass vorhandene Strukturen nicht ausreichen, um zu verhindern, dass Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, keine ausreichende Hilfe erhalten oder im Ermittlungs- oder gerichtlichen Verfahren erneut traumatisiert werden. Auch fehlt es trotz aller Fortschritte häufig an praktisch erreichbarer Hilfe. So sind Opferanwälte, psychologische oder andere therapeutische Hilfen kaum zu bekommen.
In einem Fachgespräch forderten die Vertreter*innen verschiedenster Einrichtungen des Opferschutzes, Polizei und Frauenhäusern, dass Prävention und Opferschutz auch in Brandenburg endlich „Chef*innensache" werden müssen, um vulnerablen Gruppen eine Stimme zu geben. Ein*e Opferschutzbeauftragte*r müsste viele Aufgaben übernehmen, wie die Errichtung und das Betreiben einer anlassbezogenen Koordinierungsstelle bei der alles zusammenläuft und wo systematische Fehlstellen durch Schulungen und durch Beratung des Gesetzgebers erkannt und beseitigt werden sollen.
Dazu wollten wir eine gesetzliche Regelung für einen Opferbeauftragten oder eine Opferbeauftragte schaffen, die oder der dann mit den entsprechenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet, eine Koordinierungsstelle „Opferschutz" aufbaut und somit den Opferschutz zur Chefsache des Parlaments macht. Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen haben den Antrag teilweise in der Debatte unterstützt, in der Abstimmung aber abgelehnt. Kein guter Tag für Opfer!
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